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Köln

Namensänderung durch Angleichungserklärung

Wenn Sie Ihren Namen nach ausländischen Recht erworben haben und sich Ihre Namensführung nunmehr nach deutschem Recht richtet, zum Beispiel durch Einbürgerung, können Sie durch eine Erklärung Ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Dies ist beispielsweise interessant, wenn Sie nach Ihrem Heimatrecht Eigennamen oder Namensketten geführt haben. Die Erklärung ist nur einmal möglich und unwiderruflich.

Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Geburtsurkunde; Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde; Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk; Bescheinigungen über Namensänderungen; Einbürgerungsurkunde; Registrierschein / Bundesvertriebenenausweis; Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis; Zusätzliche Unterlagen
  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  3. Gebühren: 21 Euro für die Angleichungserklärung9 Euro für eine Bescheinigung als Nachweis über die AngleichungserklärungDie Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

What to bring

Fees

21 Euro für die Angleichungserklärung9 Euro für eine Bescheinigung als Nachweis über die AngleichungserklärungDie Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Legal basis

Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Contact

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Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20191/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page