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Köln

Pflegewohngeld

Pflegebedürftige Personen können bei vollstationärer Pflege in einer geförderten Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss beantragen. Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt, ist abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Betreuungsurkunde oder Vollmacht; Einstufungsbescheid des medizinischen Dienstes der Pflegekasse; Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide, Zinsnachweise, Pension, Versicherungsleistungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung); Einkommensnachweise des Ehegatten oder Lebenspartners (z. B. Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheid oder Gehaltsnachweise); Auszüge aller vorhandenen Girokonten in der Regel der letzten drei Monate vor Heimaufnahme; Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge, Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Grundbuchauszüge bei vorhandenem Grundbesitz, Einheitswertbeschei; Nachweise über verkauftes, übertragenes oder verschenktes Vermögen (z. B. Kaufverträge, Übergabeverträge, Altenteilverträge oder Schenkungsverträge)
  2. Online beantragen (formular-server.de)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.

What to bring

Fees

Es fallen keine Gebühren an.

Legal basis

14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung) Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NW) Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach SGB XI (APG DVO NRW)

Contact

Anschrift Vollstationäre Hilfen Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Zeichenerklärung Telefax 0221 / 221-98459 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Vollstationäre Hilfen Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Post) S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln

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