Rahmenvertrag für die Zulassung zur Aufstellung von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenland
Sie haben ein Unternehmen, das E-Ladesäulen errichtet und betreibt? Sie möchten sich am Ausbau der E-Ladeinfrastruktur beteiligen? Dann können Sie bei uns einen Rahmenvertrag anfordern. Nach Abschluss des Rahmenvertrags können Sie einen Antrag stellen, um E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum entsprechend unserer Richtlinie zu errichten und zu betreiben.
Apply online
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Step by step
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Gestattung von E-Ladesäulen erheben wir Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung:2.470 Euro je Ladesäule (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
Fees
Für die Gestattung von E-Ladesäulen erheben wir Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung:2.470 Euro je Ladesäule (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
Legal basis
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung
Forms
Contact
Anschrift Büro für Ladeinfrastruktur Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-27108 Telefax 0221 / 221-27091 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Büro für Ladeinfrastruktur Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
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