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Köln

Rahmenvertrag für die Zulassung zur Aufstellung von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenland

Sie haben ein Unternehmen, das E-Ladesäulen errichtet und betreibt? Sie möchten sich am Ausbau der E-Ladeinfrastruktur beteiligen? Dann können Sie bei uns einen Rahmenvertrag anfordern. Nach Abschluss des Rahmenvertrags können Sie einen Antrag stellen, um E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum entsprechend unserer Richtlinie zu errichten und zu betreiben.

Apply online

Opens an external government portal in a new tab.

Step by step

  1. Online beantragen (Sicheres Formular)
  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  3. Gebühren: Für die Gestattung von E-Ladesäulen erheben wir Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung:2.470 Euro je Ladesäule (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)

Fees

Für die Gestattung von E-Ladesäulen erheben wir Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung:2.470 Euro je Ladesäule (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)

Legal basis

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung

Forms

Contact

Anschrift Büro für Ladeinfrastruktur Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-27108 Telefax 0221 / 221-27091 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Büro für Ladeinfrastruktur Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20305/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page