Reisegewerbe – Neuantrag
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Personalausweis oder Pass des Heimatlandes; Führungszeugnis nach Belegart O; Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Auszug aus der Schuldnerkartei "um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden"; Negativattest des Insolvenzgerichts; Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei beziehungsweise der Kommune Ihres Wohnortes; Nur bei Schausteller*innen und Schaustellerbetrieben: Bestätigung über Haftpflichtversicherung
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Gebühren für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden im Einzelfall erhoben. Die Gebühren bemessen sich anhand nachfolgender Kriterien:Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer natürliche Person:Keine Negativerkenntnisse: 244 EuroNegativerkenntnisse ohne Auswirkungen: 305 EuroSchwerer Fall: 366 EuroAntrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer juristische Person:Keine Negativerkenntnisse: 305 EuroNegativerkenntnisse ohne Auswirkung: 366 EuroSchwerer Fall: 427 EuroHinzu kommen eventuell Gebühren für die Beantragung des Führungszeugnis sowie des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Diese betragen jeweils 13 Euro.Bitte beachten Sie:Der Antrag ist auch bei einer Ablehnung gebührenpflichtig. Außerdem wird ein Teil der Gebühren fällig, wenn Sie den Antrag zurückn
What to bring
- Personalausweis oder Pass des Heimatlandes
- Führungszeugnis nach Belegart O
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus der Schuldnerkartei "um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden"
- Negativattest des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei beziehungsweise der Kommune Ihres Wohnortes
- Nur bei Schausteller*innen und Schaustellerbetrieben: Bestätigung über Haftpflichtversicherung
Fees
Die Gebühren für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden im Einzelfall erhoben. Die Gebühren bemessen sich anhand nachfolgender Kriterien:Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer natürliche Person:Keine Negativerkenntnisse: 244 EuroNegativerkenntnisse ohne Auswirkungen: 305 EuroSchwerer Fall: 366 EuroAntrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte von einer juristische Person:Keine Negativerkenntnisse: 305 EuroNegativerkenntnisse ohne Auswirkung: 366 EuroSchwerer Fall: 427 EuroHinzu kommen eventuell Gebühren für die Beantragung des Führungszeugnis sowie des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Diese betragen jeweils 13 Euro.Bitte beachten Sie:Der Antrag ist auch bei einer Ablehnung gebührenpflichtig. Außerdem wird ein Teil der Gebühren fällig, wenn Sie den Antrag zurückn
Legal basis
§ 55 der Gewerbeordnung Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen
Contact
Anschrift Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Zeichenerklärung Telefon: Siehe Servicenummern Telefax siehe Service-Fax KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Gewerbeabteilung Öffnungszeiten Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis
Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00283/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page