Reitkennzeichen und Reitplaketten
Gemäß § 62 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW müssen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, mit einem gut sichtbaren, beidseitig am Pferd angebrachten Reitkennzeichen ausgestattet sein. Dieses Kennzeichen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reitplakettenpaar des laufenden Kalenderjahres gültig.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Erstantrag:; Verlängerung:; Verlust oder Beschädigung
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,20 Euro (jährlich).Für Reiterhöfe sowie vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten, beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,20 Euro (jährlich).Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen lassen.
What to bring
- Erstantrag:
- Verlängerung:
- Verlust oder Beschädigung
Fees
Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,20 Euro (jährlich).Für Reiterhöfe sowie vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten, beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,20 Euro (jährlich).Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Legal basis
§§ 58, 59, 62, 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.
Contact
Anschrift Finanzen – Reitkennzeichen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Finanzen – Reitkennzeichen Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00614/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page