Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
Rettungsassistent*innen führen als Helfer*in des*der Arztes*Ärztin am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den*die Arzt*Ärztin lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatient*innen oder durch und stellen deren Transportfähigkeit her. Sie beobachten die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transportes zum Krankenhaus und erhalten sie aufrecht. Sie befördern unter sachgerechter Betreuung kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatient*innen sind.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Eine ärztliche Bescheinigung eines*einer niedergelassenen Arztes*Ärztin, dass Sie für die Ausübung des Berufes als "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" gesundheitlich geeignet sind.Bitte ver; Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O". Dieses können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen: 530/2 z.H. Frau Krempler an. Alternativ können Sie das ; Die Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit entsprechend der Anlage 4 zu § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (Re; Eine Bescheinigung Ihrer Lehrrettungswache über die Anzahl Ihrer gefahrenen Stunden, aufgeteilt nach den Rettungsmitteln und der Anzahl der Notfalleinsätze.; Wenn Sie die praktische Tätigkeit nicht in Köln abgeleistet haben, eine Kopie der Ermächtigung der Einrichtung als Lehrrettungswache. Diese Kopie erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Lehrrettungsassistent*in.; Einen Nachweis, welche Ärztin/welcher Arzt das Abschlussgespräch mit Ihnen geführt hat. Es besteht die Möglichkeit, dass der*die Arzt*Ärztin auf der vorgenannten Bescheinigung mit unterschreibt.Das Ab; Bitte beachten Sie, dass die praktische Tätigkeit mindestens 1.600 Stunden umfasst und in Vollzeit zwölf Monate dauert. Erst nach Ableistung der vollständigen praktischen Tätigkeit, das bedeutet die A; Einen schriftlichen Antrag auf Anrechnung (Download Formular); Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Rettungssanitäterzeugnisses; Eine Bescheinigung der Einrichtung über Ihre als Rettungssanitäter*in geleisteten Praxisstunden (Download Formular)
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" beträgt 60 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.3.1.).
What to bring
- Eine ärztliche Bescheinigung eines*einer niedergelassenen Arztes*Ärztin, dass Sie für die Ausübung des Berufes als "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" gesundheitlich geeignet sind.Bitte ver
- Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O". Dieses können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen: 530/2 z.H. Frau Krempler an. Alternativ können Sie das
- Die Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit entsprechend der Anlage 4 zu § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (Re
- Eine Bescheinigung Ihrer Lehrrettungswache über die Anzahl Ihrer gefahrenen Stunden, aufgeteilt nach den Rettungsmitteln und der Anzahl der Notfalleinsätze.
- Wenn Sie die praktische Tätigkeit nicht in Köln abgeleistet haben, eine Kopie der Ermächtigung der Einrichtung als Lehrrettungswache. Diese Kopie erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Lehrrettungsassistent*in.
- Einen Nachweis, welche Ärztin/welcher Arzt das Abschlussgespräch mit Ihnen geführt hat. Es besteht die Möglichkeit, dass der*die Arzt*Ärztin auf der vorgenannten Bescheinigung mit unterschreibt.Das Ab
- Bitte beachten Sie, dass die praktische Tätigkeit mindestens 1.600 Stunden umfasst und in Vollzeit zwölf Monate dauert. Erst nach Ableistung der vollständigen praktischen Tätigkeit, das bedeutet die A
- Einen schriftlichen Antrag auf Anrechnung (Download Formular)
- Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Rettungssanitäterzeugnisses
- Eine Bescheinigung der Einrichtung über Ihre als Rettungssanitäter*in geleisteten Praxisstunden (Download Formular)
Fees
Die Gebühr für die Ausstellung der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" beträgt 60 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.3.1.).
Contact
Anschrift Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht Neumarkt 15-21 50667 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221- 33191 Telefax 0221 / 221-24775 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können! Anfahrt Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt) Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
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