Köln
Schulpflicht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität unterliegen der deutschen Schulpflicht. Wenn Ihr Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, um eine Regelklasse zu besuchen, besucht es eine Vorbereitungsklasse.
Step by step
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
Contact
Kommunales Integrationszentrum Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
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