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Köln

Sperrung von Strom und Gas vermeiden

Wenn Ihnen die Sperrung Ihres Gas- oder Stromanschlusses angekündigt wurde oder der Anschluss bereits gesperrt ist, können wir Ihnen gegebenenfalls helfen.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Aktuelle Forderungsmitteilung Ihres Energieversorgers; Androhung der Sperrung durch Ihren Energieversorger; Bestätigung des Energieversorgers, dass eine Ratenzahlung dort nicht möglich ist; Aktuelle Kontoauszüge ihrer Konten, Sparbücher und Ähnlichem; Vollständig ausgefüllten Antrag auf Sozialhilfe; Aktuelle Einkommensnachweise aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen; Weitere erforderliche Unterlagen
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Folgende Möglichkeiten zur Selbsthilfe müssen zunächst von Ihnen geprüft werden:Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihrem EnergieversorgerEinsatz von ErspartemWechsel zu einem anderen Energieversorger (Grundversorgung durch Rheinenergie)Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz, wenn die Sperrung unzulässig istEinreichung eines Attestes, dass die Stromversorgung aus gesundheitlichen Gründen aufrecht erhalten werden muss (zum Beispiel bei Sauerstoffgeräten)Wenn diese Möglichkeiten bei Ihnen nicht zutreffen, dann übernehmen wir alle notwendigen Kosten um die Sperrung aufzuheben oder zu verhindern. Die Übernahme erfolgt in Form eines Darlehens.

What to bring

Fees

Folgende Möglichkeiten zur Selbsthilfe müssen zunächst von Ihnen geprüft werden:Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihrem EnergieversorgerEinsatz von ErspartemWechsel zu einem anderen Energieversorger (Grundversorgung durch Rheinenergie)Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz, wenn die Sperrung unzulässig istEinreichung eines Attestes, dass die Stromversorgung aus gesundheitlichen Gründen aufrecht erhalten werden muss (zum Beispiel bei Sauerstoffgeräten)Wenn diese Möglichkeiten bei Ihnen nicht zutreffen, dann übernehmen wir alle notwendigen Kosten um die Sperrung aufzuheben oder zu verhindern. Die Übernahme erfolgt in Form eines Darlehens.

Legal basis

SGB XII - § 36 – Sonstige Hilfen zur Sicherung der UnterkunftSGB XII - § 37 - Darlehen

Contact

Wenn Sie bereits Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren/Ihre Sachbearbeiter*in.Bekommen Sie bisher keine Hilfe nach dem SGB XII oder SGB II, dann wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Außenstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Außenstellen in den Bezirken des Amt für Soziales, Arbeit und Senioren

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20239/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page

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