Spezialmärkte in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt in geschlossenen Räumen, oder unter freiem Himmel veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, den sogenannten Festsetzungsbescheid. Solche Märkte sind zum Beispiel Tauschbörsen oder Modelleisenbahnmessen.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Bitte beachten Sie:; Schriftlicher Antrag; Baurechtliche Genehmigung; Verzeichnis über die Aussteller*innen; Warenverzeichnis; Gewerbeanmeldung; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes; Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013; Bescheinigung des Insolvenzgerichts; Führungszeugnis; Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Personalausweis; bei juristischen Personen
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Gebühr für die Festsetzung eines Spezialmarktes beträgt bis 750 Euro (Höchstgebühr). In der Regel werden für den ersten Veranstaltungstag 450 Euro, ab dem zweiten Tag 750 Euro fällig.Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
What to bring
- Bitte beachten Sie:
- Schriftlicher Antrag
- Baurechtliche Genehmigung
- Verzeichnis über die Aussteller*innen
- Warenverzeichnis
- Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis
- bei juristischen Personen
Fees
Die Gebühr für die Festsetzung eines Spezialmarktes beträgt bis 750 Euro (Höchstgebühr). In der Regel werden für den ersten Veranstaltungstag 450 Euro, ab dem zweiten Tag 750 Euro fällig.Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
Legal basis
Der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum muss für die von Ihnen geplante Marktveranstaltung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie oder der*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für den von Ihnen geplanten Markt beantragen.
Contact
Anschrift Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Zeichenerklärung Telefon: Siehe Servicenummern Telefax siehe Service-Fax KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Gewerbeabteilung Öffnungszeiten Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis
Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00299/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page