Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden von den Grundstückseigentümer*innen erhoben, wenn zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung einer Straße von Grund auf erneuert oder verbessert wurden.
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Step by step
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Bei der Erhebung der Beiträge werden die Kosten berücksichtigt, die für die Umsetzung der Baumaßnahme aufzuwenden sind. Die Kosten ergeben sich in der Regel aus den tatsächlich anfallenden Baukosten, also den Rechnungen der ausführenden Firmen.Falls die Fahrbahn, der Gehweg, der Radweg oder die Parktaschen außergewöhnlich breit sind, wird der beitragsfähige Aufwand begrenzt. Die auf die Überbreite entfallenden Kosten trägt die Stadt allein. Bis zu welchen Höchstbreiten die Kosten beitragsfähig sind, ist in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt.Bei der Erneuerung eines Kanals, der sowohl der Grundstücksentwässerung als auch der Straßenentwässerung dient, werden die Kosten anteilig zugeordnet. Nur die Kosten, die auf die Straßenentwässerung entfallen, werden über Straßenbaubeiträge vertei
Fees
Bei der Erhebung der Beiträge werden die Kosten berücksichtigt, die für die Umsetzung der Baumaßnahme aufzuwenden sind. Die Kosten ergeben sich in der Regel aus den tatsächlich anfallenden Baukosten, also den Rechnungen der ausführenden Firmen.Falls die Fahrbahn, der Gehweg, der Radweg oder die Parktaschen außergewöhnlich breit sind, wird der beitragsfähige Aufwand begrenzt. Die auf die Überbreite entfallenden Kosten trägt die Stadt allein. Bis zu welchen Höchstbreiten die Kosten beitragsfähig sind, ist in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt.Bei der Erneuerung eines Kanals, der sowohl der Grundstücksentwässerung als auch der Straßenentwässerung dient, werden die Kosten anteilig zugeordnet. Nur die Kosten, die auf die Straßenentwässerung entfallen, werden über Straßenbaubeiträge vertei
Legal basis
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) Hier finden Sie die Straßenbaubeitragssatzung
Forms
Contact
Anschrift Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Zeichenerklärung Telefon: Siehe Servicenummern Telefax 0221 / 221-23639 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/
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