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Köln

Taxi-Genehmigung

Sie möchten ein Gewerbe zur Beförderung von Personen mit einem Taxi anmelden?

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Fach- und Sachkundenachweis; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit; Führungszeugnis nach Belegart 0; Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Auszug aus dem Verkehrszentralregister; Bescheinigung in Steuersachen Ihres Wohnsitzfinanzamtes und Ihres Betriebsfinanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und Betriebssitz; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen; Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgericht; Eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste oder der Vereinssatzung; Ein Auszug aus dem Handelsregister; Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Die Erstgenehmigung kostet pauschal 150 Euro. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 150 Euro für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere 40 Euro an Gebühr an. Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug mit je 13 Euro, sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister weitere 3,30 Euro.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

What to bring

Fees

Die Erstgenehmigung kostet pauschal 150 Euro. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 150 Euro für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere 40 Euro an Gebühr an. Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug mit je 13 Euro, sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister weitere 3,30 Euro.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

Legal basis

§ 2 in Verbindung mit § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Contact

Diese Bescheinigungen sind vom*von der Antragsteller*in von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00635/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page