Unterhaltspflicht
Personen, die in gerader auf- und absteigender Linie miteinander verwandt sind, sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder unterstützen müssen, auch volljährige. Aber auch die Kinder müssen zum Unterhalt ihrer Eltern beitragen, soweit die finanziellen Mittel hierzu ausreichen. Kinder und Eltern werden daher von uns angeschrieben, sobald Sozialhilfe beantragt wird. Außerdem sind Ehegatten einander grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt übrigens auch, wenn das Paar geschieden oder getrennt lebend ist.
Step by step
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: keine
Fees
keine
Contact
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