Vollstationäre Hilfen
Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen nach dem SGB XII kann gewährt werden, wenn Heimerforderlichkeit vorliegt und die Kosten, die bei der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entstehen, nicht aus dem Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person gedeckt werden können.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Personalausweis; Vollmacht oder Betreuerurkunde (sofern eine Betreuung besteht); Heimvertrag; Krankenversicherungskarte; Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden); Bescheid der Pflegekasse über die vollstationären Leistungen; Gutachten vom Medizinischen Dienst (sog. MD-Gutachten oder MDK-Gutachten); Bestätigung der Heimerforderlichkeit; Nachweis über bereits erhaltene Sozialleistungen (Wohngeld, Grundsicherung); Rentenbescheide aller Renten; Nachweise sonstige Einkünfte (z.B. Mieten, Pacht, Zinseinnahmen); Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Heimaufnahme; Kundenfinanzstatus aller Bankverbindungen (stellt die Bank aus); Nachweise Sparbücher / Sparkonten; Unterlagen zu Lebensversicherungen; Unterlagen zu Aktien, Fonds und sonstiger Depotwerte; Unterlagen zu Onlineplattformen (z.B. Paypal) oder Kryptowährungen; Immobilien (soweit vorhanden ist der Grundbuchauszug vorzulegen); Vereinbarungen zu Nießbrauch oder Wohnrechten; Nachweise über bestehende Belastungen (laufende Mieten, Nebenkosten); Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein soweit vorhanden); Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein und Rückkaufswert, soweit vorhanden); Vollständig ausgefüllte Vermögensaufstellung
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein soweit vorhanden)
What to bring
- Personalausweis
- Vollmacht oder Betreuerurkunde (sofern eine Betreuung besteht)
- Heimvertrag
- Krankenversicherungskarte
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bescheid der Pflegekasse über die vollstationären Leistungen
- Gutachten vom Medizinischen Dienst (sog. MD-Gutachten oder MDK-Gutachten)
- Bestätigung der Heimerforderlichkeit
- Nachweis über bereits erhaltene Sozialleistungen (Wohngeld, Grundsicherung)
- Rentenbescheide aller Renten
- Nachweise sonstige Einkünfte (z.B. Mieten, Pacht, Zinseinnahmen)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Heimaufnahme
- Kundenfinanzstatus aller Bankverbindungen (stellt die Bank aus)
- Nachweise Sparbücher / Sparkonten
- Unterlagen zu Lebensversicherungen
- Unterlagen zu Aktien, Fonds und sonstiger Depotwerte
- Unterlagen zu Onlineplattformen (z.B. Paypal) oder Kryptowährungen
- Immobilien (soweit vorhanden ist der Grundbuchauszug vorzulegen)
- Vereinbarungen zu Nießbrauch oder Wohnrechten
- Nachweise über bestehende Belastungen (laufende Mieten, Nebenkosten)
- Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein soweit vorhanden)
- Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein und Rückkaufswert, soweit vorhanden)
- Vollständig ausgefüllte Vermögensaufstellung
Fees
Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein soweit vorhanden)
Legal basis
Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Forms
Contact
Anschrift Vollstationäre Hilfen Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Zeichenerklärung Telefax 0221 / 221-98459 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Vollstationäre Hilfen Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Post) S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
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