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Köln

Vornamen – Erklärung zur Reihenfolge

Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu sortiert. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.

Apply online

Opens an external government portal in a new tab.

Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis; Geburtsurkunde
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: 30 Euro für die Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen9 Euro für eine Bescheinigung über die ErklärungDie Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

What to bring

Fees

30 Euro für die Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen9 Euro für eine Bescheinigung über die ErklärungDie Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Legal basis

§ 45a Personenstandsgesetz

Contact

Wenn Sie in Deutschland geboren sind, ist das Standesamt Ihres Geburtsortes für die Entgegennahme der Erklärung zuständig. Sollten Sie nicht in Köln geboren sein, können wir die Erklärung entgegennehmen und an Ihr Geburtsstandesamt übersenden. Von dort erhalten Sie dann die Bescheinigung über die erfolgte Erklärung.Sollten Sie nicht im Inland geboren sein, aber in Deutschland schon geheiratet haben oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sein, ist das Standesamt zuständig, welches Ihr Register führt. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie im Ausland geheiratet haben oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind und im Inland ein entsprechendes Register haben anlegen lassen.Sollte für Sie kein Personenstandsregister in Deutschland existieren und

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